Aussegnung Sterbender oder Verstorbener zur Trauerbewältigung
Aussegnung Sterbender oder Verstorbener zur Trauerbewältigung
Ein Ritual zum Abschiednehmen im familiären Kreis
„Kein Verhältnis zur Zeit, also kein Verhältnis zum Tod“, heißt es in Max Frischs Roman „Homo Faber“. Da unsere Gesellschaft immer älter wird – und vielleicht deshalb immer länger jung erscheinen will - sind viele Menschen in ihrem direkten Umfeld nicht mehr mit dem Tod konfrontiert. Gestorben wird zudem immer öfter “anonym“, etwa im Krankenhaus.
Als Pfarrpersonen ist es uns ein besonderes Anliegen, uns Schwerstkranken und Sterbenden zuzuwenden und unserer seelsorgerlichen Verantwortung auch den Angehörigen gegenüber nachzukommen. So haben wir auf das Angebot zum Hausabendmahl hingewiesen, das inzwischen verstärkt in Anspruch genommen wird.
Weithin unbekannt scheint aber die Möglichkeit, eine Pfarrperson auch zur Aussegnung Sterbender bzw. Verstorbener nach Hause, ins Krankenhaus oder ins Pflegeheim zu rufen. Aus dem §17 des hessischen Friedhofs- und Bestattungsgesetzes ergibt sich eine Frist von 36 Stunden, in denen ein Leichnam zu Hause verbleiben oder in der Pflegeeinrichtung aufgebahrt werden kann.
Das heißt, überstürztes Handeln ist, rechtlich betrachtet, unnötig. Angehörige müssen sich nicht unter Druck fühlen, den Verstorbenen so schnell wie möglich von einer Pietät abholen zu lassen. Es bleibt genug Zeit, die Pfarrerin oder den Pfarrer zu rufen für eine Aussegnung- auch ins Krankenhaus. Leider geschieht dies nur in sehr seltenen Fällen.
Im Hinblick auf die eigene Trauerbewältigung gibt das Ritual der Aussegnung Angehörigen die Gelegenheit, bewusst Abschied zu nehmen vom Verstorbenen. Denn immer wieder verhält es sich so, dass der Tod unerwartet und plötzlich eintritt, obwohl die Angehörigen wussten, ja, damit gerechnet haben. Dann kann es tröstlich sein und guttun, gemeinsam zu beten. Sei es, um im Gebet Klage und Trauer vor Gott zu bringen, oder die dankbare Hoffnung, dass Gott den Verstorbenen aufnimmt (vergleiche die Gebetsanregungen im Gesangbuch unter der Nummer 941).
Wir würden uns freuen, zum Thema Aussegnung angesprochen und angefragt zu werden. Außerdem sind wir sehr froh darüber, in der Emmausgemeinde das Trauercafé zu haben, das Trauernde auch nach der Trauerfeier seelsorgerlich begleitet.
Pfarrerin S. Beyer